Neben der im Vorschlag angeführten Leasingrate ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % des Kaufpreises (mindestens EUR 150,-- inkl. USt.) zu bezahlen. Weiters ist zusätzlich eine einmalige Rechtsgeschäftsgebühr zu entrichten. Diese wird direkt von der jeweiligen Leasinggesellschaft an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern abgeführt und separat vorgeschrieben. Bei dieser Berechnung handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und einen unverbindlichen Vorschlag.